Bealein Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Hallo Ihr Lieben, habe mal eine Frage zu geschützten Stickmotiven. In den letzten Wochen habe ich aus gekauften Kreuzstichheften verschiedene Motive digitalisiert. Hauptsächlich florale Motive. Dazu habe ich das Plugin Crossstich von Embird benutzt. Jeder, der das schon mal gemacht hat, weiß wieviel Arbeit das ist. Nun meine Frage: Gerne würde ich diese Motive auch anderen zur Verfügung stellen, aber wie sieht das mit dem Urheberrecht aus ? Woher weiß ich ob Motive aus Handarbeitszeitschriften darunter fallen ? Liebe Grüße Beatrix Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 20. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 aber wie sieht das mit dem Urheberrecht aus ? Woher weiß ich ob Motive aus Handarbeitszeitschriften darunter fallen ? Grundsätzlich bin ich ja der Meinung, sollte/muss man bei allem was man nicht wirklich selbst entworfen hat, davon ausgehen, das das Urheberrecht bei jemand anderem liegt. Dabei ist es egal um was es sich handelt. Das Urheberrecht hat automatisch der Urheber - ach was ... - das muss auch nicht extra beantragt oder geschützt werden. Wenn jemand damit einverstanden ist, das seine "Werke" anderweitig genutzt werden, wird derjenige es mitteilen. Er muss nicht mitteilen das sein Werk geschützt ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bealein Geschrieben 20. Dezember 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2006 Hallo, vielen Dank für die prompte Antwort. Eigentlich Schade. Wäre ich ja künstlerich etwas begabter, würde ich mir selber Bilder ausdenken...... Liebe Grüße Beatrix Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ditella Geschrieben 11. Januar 2007 Teilen Geschrieben 11. Januar 2007 Hallo, und wenn man die Sache umgekehrt sieht, wenn ich mir ein Motiv ausdenke, zeichne und digitalisiere, reicht es, wenn ich nur dazu schreibe, dass ich das Urheberrecht habe, oder muss man das irgendwo melden? Und wie kann ich es beweisen, dass ich ein Motiv gemacht habe, wenn jemand das das Gegenteil behauptet? Würde mich mal so theoretisch interessieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 11. Januar 2007 Teilen Geschrieben 11. Januar 2007 Du musst es noch nichtmal dazu schreiben, aber es ist natürlich nicht verkehrt. Mit der Beweislast ist das halt so 'ne Sache, da brauchst du Zeugen u.ä.. Dafür gibt es ja Patente, Markenschutz und sowas. Kostet nur extra. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ennertblume Geschrieben 11. Januar 2007 Teilen Geschrieben 11. Januar 2007 Wer so etwas vorhat, sollte zum nächsten Patentanwalt gehen und fragen, was es kostet, sich seine Designs als "Geschmacksmuster" eintragen zu lassen. Patente gibts nur noch für das "Perpetuum Mobile" und sind sehrsehr teuer. Muster- oder Markenschutz kostet auch nicht gerade nur 50 euro. Eine liebe Freundin von mir ist Patentanwältin und holt mich ab und zu auf die Erde zurück. Allerdings sitzt heutzutage hinter jedem Busch ein Anwalt, der unglaublich scharf darauf ist, jemanden zu verklagen oder zumindest abzumahnen, der gegen das copyright verstößt. Auch sollten wir immer gewiss sein, dass Unwissenheit ( oder die Ausrede "ichstellmichdumm") nicht vor Strafe schützt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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