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Vertragsrücktritt bei Fachhändler Innovis 1200


greeneyedsoul

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hallo, ich hätte mal eine frage:

 

ich habe beim fachhandel die brother innovis 1200 probegenäht. als ich gefragt wurde ob ich sie möchte habe ich gesagt, ich muss erst meine finanzen checken und sage ihr dann wie ich es zahle. weil ich erst im laden gefragt hatte, ob ich auf raten zahlen kann, war ich mir nicht sicher wie ich die maschine bezahlen soll. eine anzahlung von 50 € wollte die verkäuferin. ich war so doof und hab sie überwiesen

 

ratenzahlung ist nicht möglich, also hieß es kredit aufnehmen

 

jedoch kam mein plötzlicher umzug dazwischen, was ich der verkäuferin mitteilte und ich sagte ihr, ich würde vom kaufvertrag zurücktreten. das habe ich innerhalb 14 tage nach "ja ich nehme die maschine" getan- schriftlich

 

jetzt sagt mir die verkäuferin ich kann nicht zurücktreten, sie hätte die maschine bei ihrem händler bereits als gekauft gemeldet und die rechnung angefordert. sie könne sie nicht zurückgeben

 

ich hätte auch nach kauf kein rückgaberecht

 

ist das gesetzlich erlaubt? muss ich die maschine nehmen?

hilfe, ich habe mich verkalkuliert und kann sie aufgrund meines umzuges nicht bezahlen- wie komme ich aus diesem vertrag raus ? ? ? ? ? ?

 

Bitte helft mir

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:freak:

Ohje, nimms mir nicht übel, aber mir wird beim Lesen hier wirklich schlecht!!

Ich kann eh nicht verstehen, wie Leute so "triviale" Dinge (damit meine ich Dinge, die ich nicht wirklich zum Überleben brauche) auf Pump kaufen können; mich wundert es nicht, dass sich immer mehr Leute verschulden!

Aber dann auch noch einen Kredit aufnehmen für eine Nähmaschine / fürs Hobby?!? :eek:

 

Ich möchte dich nicht persönlich beschimpfen, aber das ist einfach meine Meinung, und wenn ich so etwas lese, dann wird mir einfach anders.

 

Also zu deiner Frage: Nein, die Verkäuferin muss die Maschine nicht zurücknehmen (Ausnahme: Kaputte Ware; da dann Nachbesserung oder Rückabwicklung). Das Rückgabegesetz (oder wie man das nennt) gilt nur bei Fernabsatz bzw. Haustürgeschäften. Beim Kauf vor Ort muss der Händler gar nichts zurücknehmen. Tut er es dennoch, so geschieht das aus Kulanz.

Wenn der Laden dich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten lassen möchte, so bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als schnellstmöglich einen Abkäufer für die Maschine zu finden und zu hoffen, dass du dabei kein Minus machst.

Einen anderen Rat habe ich leider nicht für dich! Ich hoffe nur, du hast aus der Geschichte gelernt...

Trotzdem drück ich dir die Daumen, dass du glimpflich davon kommst.

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Hallo greeneyedsoul.

 

hmm, helfen ist schwierig hier. Ich würde dir raten, deinen Kaufvertrag genau zu lesen - was genau hast du unterschrieben? ist darin ein Rücktritt / Rückgabe geregelt? M.W. ist das Kulanz in Ladengeschäften (bei OnlineKäufen geht das immer binnen Monatsfrist)

 

Wenn da nichts geregelt ist und die Waren den zugesagten Eigenschaften entspricht (wovon wir alle mal ausgehen) dann bist du denke ich auch an den Vertrag gebunden.

 

Die Händlerin hat sicher die Wahrheit gesagt, dass sie die Ware auch bezahlen muss. Die Maschine kostet ja auch nicht wenig, sowas stellt sich nicht jeder Händler auf Lager.

 

Wenn du bei der Händlerin keine Lösung finden kannst, schau doch ob du die Finanzierung strecken kannst.

 

Ich wünsch dir toi toi toi für den Umzug und die Lösung dieses Problems.

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ja ich weiß, das war blöd. aber wär hätte denn ahnen können dass meine firma in der ich arbeite umzieht und ich mit? dafür kann zwar die verkäuferin nix, aber dafür dass sie die maschine nicht bei ihrem händler zurückgeben kann kann ich wiederum nichts

 

ich hoffe nur, dass ich aus diesem vertrag rauskomme. im bgb gibt es einen § über den rücktritt da steht nix, dass dass nur für fernabgabe gilt

 

ich wollte mir damit ein 2. standbein auf hobby- und weihnachstmärkten aufbauen aber das kann ich nun leider nicht wegen meinem umzug

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der witz ist ja es existiert KEIN schriftlicher kaufvertrag

mein "ja ich nehm die maschine" sagte sie sei die vertragszustimmung und schriftliche verträge macht sie nicht

 

finanzierung bietet sie nicht an

 

mal ehrlich: wenn zu euch jemand in den laden kommt und sagt "ich muss gucken ob ich wo geld auftreibe" würdet ihr da keinen schriftlichen vertrag machen um sicher zu sein, dass der käufer euch nicht linkt?

 

ich weiss das ist bescheuert aber ich hoffe ich komme da raus

 

mit-dem-kopf-gegen-die-wand-donner :mad:

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Du hol doch mal deinen Vertrag raus. Was genau steht da drin? Im Kleingedruckten...

 

Warum hindert dich der Umzug deiner Firma denn an der Bezahlung der Maschine? Das ist mir nicht klar. Mit Finanzierung war der Geldfluß doch ohnehin über Monate verteilt, oder?

 

Welchen Paragraphen im BGB meinst du konkret? Hast du die Nummer da?

 

Die 1200 ist übrigens ein tolles Maschinchen, fühlt sich bei mir auch wohl. Überleg doch mal, ob du dich nicht einfach mit ihr anfreundest? Ich sehe grad keinen wirklichen Ausweg...insofern dein Vertrag nichts derartiges vorsieht.

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Ich würde mal bei der Verbraucherberatung nachfragen - die müßten es doch ganz genau wissen.

Ich finde diese Geschäftspraxis auf jeden Fall nicht in Ordnung.

Ich kann mir nicht vorstellen das die Händlerin die Maschine nicht an

den Großhandel zurückgeben kann.

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Vertragsabschlüsse gelten auch ohne Papierform.

Gibt es Zeugen? Deine Anzahlung ist natürlich guter Beweis für einen Vertragschluß. Für weit über 1000 Euro keinen Vertrag zu machen und halte das auch für unüblich. Gute Argumentation und Verhandlungsgeschick könnte dich durchaus ans Ziel bringen, aber fair fände ich es nicht der Händlerin ggü - um ganz ehrlich zu sein. Sie hat sich auf dein Wort verlassen und ist offenbar in Vorleistung gegangen.

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ja ich weiß, das war blöd. aber wär hätte denn ahnen können dass meine firma in der ich arbeite umzieht und ich mit?

 

Sorry, aber da möchte ich heftig widersprechen! Da ist nicht der Umzug der Firma dran Schuld. Du sagstest selbst, dass du auf Raten kaufen wolltest; im Prinzip ist das nichts anderes als auf Pump. Das meinte ich eben.

Du hattest das Geld definitiv nicht beisammen.

Hättest du es komplett in deinem Schweinchen angeschleppt, den Kaufvertrag geschlossen und dann wäre das mit dem Umzug der Firma bekannt geworden, dann, und zwar nur dann, würde ich dir das Recht zum Jammern zugestehen bzw. das Recht, den Fehler bei anderen zu suchen! ;)

 

Ich finde diese Geschäftspraxis auf jeden Fall nicht in Ordnung.

Ich kann mir nicht vorstellen das die Händlerin die Maschine nicht an

 

Interessante Moralvorstellung, die du da hast... Hmm. Ich würde eher sagen, dass hier nicht die Praxis der Verkäuferin die fragwürdige ist, aber nun ja. Jedem seine Ansicht. Ich halte es da wie Kbunt:

 

Gute Argumentation und Verhandlungsgeschick könnte dich durchaus ans Ziel bringen, aber fair fände ich es nicht der Händlerin ggü - um ganz ehrlich zu sein.[/Quote]

 

Natürlich ist es leicht, sich den Weg rauszusuchen, der für einen selbst bequem ist, aber ich persönlich kann das nicht (zum Glück?). Ich versuche, andere Leute so zu behandeln, wie ich es mir auch selbst wünschen würde.

 

Ich würde also wirklich nach einer Lösung suchen, die sowohl für die Händlerin als auch für Greeneyedsoul in Ordnung wäre.

Greeny, kennst du denn niemanden, der zufällig auch diese Maschine kaufen möchte und der für dich einspringen würde?

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der vertrag war mündlich

 

das rücktritts- bzw. widerrufsrecht steht im § 355 bgb

 

50 euro war die anzahlung

 

kredit wäre mir zu viel weil ich eben noch möbel brauche und möbel sind wichtiger als mein traum der stickmaschine

 

das könnte ich dann nachholen

 

zuerst hat sie mir angeboten ich könnte eine andere maschine nehmen und die brother dann in einem jahr oder so und sie würd die andre zurücknehmen und anrechnen. aber in einem jahr sieht es auch nicht besser aus weil so ein umzug kostet nen haufen. den letzten habe ich mai 2006 hinter mich gebracht und nun der nächste

 

sicher kann sie nix für meinen umzug

aber ich kann auch nix für deren bekloppten händler

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das rücktritts- bzw. widerrufsrecht steht im § 355 bgb

 

Dann bitte nochmal genau lesen: "Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt,".

 

Jetzt fehlt noch das Gesetz dazu, das dir dieses Widerrufsrecht einräumt.

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Dann bitte nochmal genau lesen: "Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt,".

 

Jetzt fehlt noch das Gesetz dazu, das dir dieses Widerrufsrecht einräumt.

 

 

ich weiß, auf die idee brachte mich meine schwester mit dem rücktritt aber welches gesetz meinen die???

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gibt es denn gar kein möglichkeit aus dem vertrag rauszukommen?

 

Rechtlich gesehen: NEIN!

 

Wie gesagt: Auch mündliche Verträge gelten. Wäre dies nicht so, so hättest du jedoch spätestens mit der Anzahlung der 50 Euro dem Vertrag zugestimmt.

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fee du hast einen ziemlich ruppigen ton an dir

 

ich frage nach ob man da was machen kann und du machst dich darüber lustig wie blöd ich bin einen solchen vertrag abzuschließen das finde ich etwas unfair

 

ich weiß dass ich einen vertrag abgeschlossen habe. es geht mir um den rücktritt bzw. den widerruf und nicht um die tatsache, dass ich so tue keinen abgeschlossen zu haben

 

ich habe einen abgeschlossen von dem ich zurücktreten will sonst nix

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Interessante Moralvorstellung, die du da hast... Hmm. Ich würde eher sagen, dass hier nicht die Praxis der Verkäuferin die fragwürdige ist, aber nun ja. Jedem seine Ansicht. Ich halte es da wie Kbunt:

 

 

Ich dachte da eher an eine Kulanz der Verkäuferin gegenüber der Kundin.

Schließlich ist die Maschine ja noch nicht mal ausgeliefert.

Diese Praxis finde ich übertrieben - tja, so ist halt meine Meinung.

Man trifft sich immer 2x im Leben.

Wenn die Kundin die Maschine nachher nicht mehr zahlen kann, ist keinem von beiden gedient.

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Wenn die Kundin die Maschine nachher nicht mehr zahlen kann, ist keinem von beiden gedient

 

eben! ich wollte ja nicht das ganze geld finanzieren per kredit sondern nur einen teil. jedoch jetz muss ich noch einen kredit aufnehmen für meine neue wohnung

 

und die verkäuferin glaubt mir nicht dass sich das von heute auf morgen ergeben hat. das ist aber fakt

 

ich hab ihr sogar angeboten ich kauf ne andere maschine bei ihr aber nun ist sie stur. ich find das schade echt. drauf hingewiesen dass das rücktrittsrecht nicht gilt hat sie mich nicht. weil selbst wenn ich in saturn gehe (also keine fernabgabe) und mir nen drucker mit scanner kauf und merk zuhause da is kein faxgerät drin was ich wollte nehmen sie es zurück

 

ich möchte mich eben nicht doppelt verschulden

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fee du hast einen ziemlich ruppigen ton an dir

 

Tut mir leid, wenn das bei dir so ankommt! In Teilen bin ich (bewusst) ruppig, um ein wenig aufzurütteln, aber es ist nicht meine Absicht, dich zu beschimpfen oder zu kränken oder etwas in der Art! Entschuldige bitte, falls ich dir zu nahe getreten bin! :rose:

Vielleicht reagiere ich auf das Thema so empfindlich, weil ich in meinem Umfeld immer mehr sehe, wie gerade Ratenkauf und so etwas zunimmt und sich die Leute damit ins Aus schießen. Entschuldigung angenommen? :o

 

ich frage nach ob man da was machen kann und du machst dich darüber lustig wie blöd ich bin einen solchen vertrag abzuschließen das finde ich etwas unfair

 

Ähm, stop! Hier möchte ich ganz klar widersprechen! Wo bitte mache ich mir über dich lustig? Blöd habe ich dich auch nicht genannt! Das fiele mir auch nicht im Traum ein. Ich gestehe, dass ich deine Art, an den Kauf ranzugehen, als naiv einschätze, aber mich darüber lustig zu machen, nein! Ich finde nicht, dass es ein Thema ist, wo Schadenfreude angebracht ist!

Du fragst, was du machen kannst, und ich habe mich bemüht, dir darauf eine Antwort zu geben. Es tut mir ja leid, dass ich nicht einfach sagen kann: "Lies da und da in dem Gesetzbuch nach, so kommst du raus!"; wie du hier schon mehrfach gehört hast, ist die Händlerin gesetzlich auf der sicheren Seite. Ich kann eben nur noch versuchen, dir eine Lösung zur Schadensbegrenzung zu bieten.

Wäre es mir nicht wichtig, dir da irgendwie zu helfen, würde ich mir meinen Teil zu diesem Thread denken und weiterklicken ohne zu schreiben.

Das tue ich aber nicht, weil ich mir denken kann, wie du dich fühlst in der Situation.

Aber dennoch finde ich, dass du mir auch meine (harte) Meinung zugestehen musst; dass die nicht so ganz falsch sein kann, siehst du ja an der jetzigen Situation.

Aber nun gut: Das Kind ist in den Brunnen gefallen, man kanns nicht mehr ändern! Deshalb also nochmal: Hast du irgendwie die Chance, eine andere Käuferin für die Maschine zu finden?

 

ich weiß dass ich einen vertrag abgeschlossen habe. es geht mir um den rücktritt bzw. den widerruf und nicht um die tatsache, dass ich so tue keinen abgeschlossen zu haben

 

ich habe einen abgeschlossen von dem ich zurücktreten will sonst nix

 

Es klang zwischenzeitlich so, als ob du darüber nachdenken würdest, ob du nicht einfach sagen kannst, du hättest nichts verbindlich abgeschlossen bzw. als würdest du die Rechtskräftigkeit des Vertrags anzweifeln (bspw. bei der Bemerkung, dass es ein Witz sei, dass du nichts Schriftliches bekommen hast).

 

Also nochmal: Ich stecke meine Zeit nicht ins Tippern, um mir einen Jux aus deinem Unglück zu machen sondern um dir zu helfen!

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weil selbst wenn ich in saturn gehe (also keine fernabgabe) und mir nen drucker mit scanner kauf und merk zuhause da is kein faxgerät drin was ich wollte nehmen sie es zurück

 

ich möchte mich eben nicht doppelt verschulden

 

wozu der saturn aber nicht verpflichtet ist, es in der regel aber aus kulanz tut.

die rein rechtliche lage dürfte schlecht aussehen. und kulanz kann man nicht erzwingen.

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Hi,

ich kenn mich zwar nicht unbedingt im Vertragsrecht aus, aber du wolltest ja eh einen Kredit aufnehmen. Wie hoch wären denn die Raten gewesen.

Ruppig find ich den Beitrag von Fee nicht, Wahrheit ist nicht so unbedingt angenehm. Ich kann auch eine Anzahlung von 50 Euro nicht ganz nachvollziehen, du hättest dir mehr Zeit nehmen müssen. Dann machst du es halt umgekehrt, freu dich an der Maschine und kauf die Möbel später. Du hast ja bereits welche, ganz sicher brauchst du nicht alles neu.

lg

petra

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Ich dachte da eher an eine Kulanz der Verkäuferin gegenüber der Kundin.

Schließlich ist die Maschine ja noch nicht mal ausgeliefert.

Diese Praxis finde ich übertrieben - tja, so ist halt meine Meinung.

Man trifft sich immer 2x im Leben.

Wenn die Kundin die Maschine nachher nicht mehr zahlen kann, ist keinem von beiden gedient.

 

Das ist schon klar. Aber ich denke eigentlich schon, dass die Verkäuferin rückabwickeln würde, wenn sie es könnte, oder? Eben weil es sich ja um eine Kundin handelt, die man gewinnen/behalten und nicht verlieren möchte.

Ist es denn ein großer Laden (in dem viel Geld steckt) oder eher ein kleiner Laden, der vielleicht nicht immer so doll läuft und wo es vielleicht wirklich sein kann, dass die Verkäuferin gerade auch nicht sagen kann, dass sie die Maschine einfach aus eigener Tasche bezahlt bei sich stehen lässt in der Hoffnung, dass sie sie noch verkauft bekommt?

Aber das sind nur Spekulationen; ich kenne weder den Laden noch die gängigen Vorgehensweisen zwischen Händler und Lieferant. *schulternzuck*

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alles klar. sorry fee ich bin halt sauer

auf mich selbst, auf die händlerin, auf meine bekloppte firma- einfach ins bett und decke drüber

 

vielleicht kann die maschine hier jemand brauchen? ich hoffe es

 

naiv war das denke ich nicht, ich träume schon seit 4 jahren von einer solchen maschine. eigentlich wollte ich sie online bestellen aber des services wegen hab ich es "umme ecke" gemacht. tja schön blöd. mein liebstes fernabgabgesetz- hätt ich sie nur online bestellt dann würd ich sie zurückschicken und gut is

 

ich versuche mal über brother direkt rauszufinden ob die das gutheißen die maschine zurückzunehmen.

sie argumentiert eben die maschine wär gebraucht. aber hätt ich sie getestet und dann gesagt "will ich nich" wäre sie das auch. die verkäuferin stört nur dass sie die beim händler nicht zurückgeben kann

 

ich versuche rauszufinden ob die direkt bei brother bestellt oder über einen zwischenhändler vielleicht komm ich so weiter

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Ich habe noch nie eine Nähmaschine oder Stickmaschine ohne schriftlichen VErtrag gekauft. Für mich ich das Verhalten dieser Händlerin auch nicht einwandfrei - klingt so, als wolle sie auf Biegen und Brechen verkaufen, der Rest schert sie nicht....neee... nicht empfehlenswert, wer immer es ist:o

 

Und ich würde doch bei einem mündlichen Vertrag dagegen angehen - was hat sie in der Hand? Ausser Deinen 50 Euro Anzahlung?

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ich habe den vertragsrücktritt schriftlich gemacht das müsste doch reichen? hey ich weiß echt nicht was ich noch tun kann wel die maschine bei ebay verhökern und 300 miese machen will ich auch nicht aber mir bleibt wohl nix andres übrig

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