Pfälzerin Geschrieben 27. Dezember 2019 Melden Geschrieben 27. Dezember 2019 Hallo an alle, ich habe gehört, dass man PE Design nur einmal installieren kann, und wenn die Software registriert wurde, auf keinen weiteren Rechner. Also könnte man das Programm nur neu kaufen. Stimmt das ? Es werden so viele "gebrauchte" Versionen angeboten, die wären ja dann alle unbrauchbar. Vielen Dank für Eure Erfahrung. Viele Grüße
Crash Geschrieben 27. Dezember 2019 Melden Geschrieben 27. Dezember 2019 Nein, das stimmt so nicht. Wie es ganz genau ist, müßte ich nachlesen.
Liane Geschrieben 27. Dezember 2019 Melden Geschrieben 27. Dezember 2019 Du kannst es auf einen PC installieren und, wenn Du hast, auch mehrere Laptops. Wichtig ist dann nur, dass Du jedes Mal den Dongle auf jew. Gerät stöpseln musst. Sonst läuft es nicht. Das gilt quasi für alle Versionen, nur laufen die Uralt-Versionen nicht mehr auf den neueren PCs. Ich habe übrigens den Dongle fürs 10er und auch das "alte" Kartenkästchen angestöpselt, weil ich mehrere Versionen auf PC und Laptop habe. Grüßle Liane
Pfälzerin Geschrieben 30. Dezember 2019 Autor Melden Geschrieben 30. Dezember 2019 Vielen Dank an Euch beide für die schnelle Antwort! Das scheint ja dann wie bei der 6D Premier zu funktionieren. Bleibt nur noch die Frage der Lizenz. Embird (und ich glaube, auch Hatch) verbietet ausdrücklich den Weiterverkauf, Janome erlaubt es. Viele Grüße und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
akinom017 Geschrieben 30. Dezember 2019 Melden Geschrieben 30. Dezember 2019 Zum Weiterverkauf von Software: Wenn die Software nur als Download angeboten wird, dann schließt das einen Weiterverkauf der Lizenz aus, denn dann hast Du kein echtes Exemplar in der Hand. Software die als Päckchen auf CD daherkommt ist ein Objekt was über einen Tresen geschoben wird, der Kunde zahlt es und trägt es nach Hause, danach kann er es verschenken, selbst nützen oder auch weiterverkaufen. Was nicht geht ist eine Update / Upgrade Version ohne die zugehörige Basis zu nutzen, da hat man ja auch nur ein Upgrade bezahlt, statt einer kompletten Version, so etwas geht alleine nicht, auch wenn es eine CD und eine Schachtel hat. Wichtig ist auch alle Zubehörteile, USB Sticks, Kartenleser o.a. mitzugeben oder zu bekommen. also genau lesen, ggf. nachfragen viel Erfolg
Crash Geschrieben 30. Dezember 2019 Melden Geschrieben 30. Dezember 2019 (bearbeitet) Das habe ich im Reference Guide gefunden: "Übertragungsbeschränkungen Diese Software darf nicht an eine Drittpartei übertragen oder auf andere Weise von dieser verwendet werden." Scheint mir eindeutig, Verkauf ist verboten und auch die Benutzung durch Jemanden, der nicht der Erstbesitzer ist. Daß dies nichts mit der Registrierung zu tun hat, schließe ich aus dem Umstand, dass man nicht in allen Ländern registrieren kann und auch was zur Registrierung an anderer Stelle steht. Bearbeitet 30. Dezember 2019 von Crash Feherbehebung
juwar Geschrieben 3. Januar 2020 Melden Geschrieben 3. Januar 2020 Hallo, wenn man die Brother Software verkauft, gibt man ja den Dongle mit ab, der alte Besitzer kann es dann nicht mehr nutzen, alle Rechte sind dann beim neuen Besitzer. Es gibt auch illegale Software ohne Dongle, die sind natürlich nicht erlaubt und man kann sich damit prima Viren einfangen. LG Jutta
Crash Geschrieben 3. Januar 2020 Melden Geschrieben 3. Januar 2020 juwar, das deckt sich meiner Meinung nach nicht mit den Ausführungen im Reference Guide. Ohne Dongle läuft die PE10 gar nicht.
Liane Geschrieben 4. Januar 2020 Melden Geschrieben 4. Januar 2020 Keine der Versionen läuft ohne "Dongle" - ob es jetzt der USB-Stick ist oder früher die Kästchen. Und es sind immer PE Designs verkauft worden, ob "neu" - weil der Erstbesitzer nicht damit klar kam und weg damit - oder gebraucht. Gebrauchte Upgrade-Vers. benötigen eine Vorversion. Ich glaube nicht, dass brother da jemals hinterher gegangen ist und "kontrolliert" hat. Es hat aber auch schon den Fall gegeben, dass eine neue SW nicht registriert werden konnte, weil angeblich die Reg.-Nr. schon vergeben war. Da hat das Geschäft offensichtlich eine Version geöffnet und vorgeführt und dann verkauft. Bei einigen Versionen musste man die Registrierungs-Nr. eingeben. Die SW ist dann ersetzt worden. Diese Software darf nicht an eine Drittpartei übertragen oder auf andere Weise von dieser verwendet werden. Das bedeutet z.B. Mutter und Tochter verwenden PE Design, wohnen nicht in derselben Wohnung - Mutter muss SW kaufen für etliches über 1000 € und ebenso Tochter, obwohl Tochter nie Zeit hat, die SW unter der Woche zu verwenden. Verwenden kann aber jede nur dann, wenn sie den Dongle in den PC steckt - also hat im Prinzip keine einen "Vorteil". Und "nicht an Drittpartei übertragen" - das sagt mir nicht unbedingt was von "verkaufen", sondern dass eben 2 Verbraucher/innen (die nicht unbedingt Mutter und Tochter sein müssten) die gleiche SW verwenden. Was eben nur mit demselben Dongle geht, aber über "Entfernungen" relativ schwierig sein könnte. Und wer sein Stickmaschine mit der SW verkauft - der darf das doch gar nicht???? Sondern "darf" eine neue SW für viiiele Euronen kaufen? Bissel an den Haaren herbei gezogen (und wer liest auch den Reference Guide ) Grüßle Liane - die jetzt ans PE Design geht und viiiele Märker und Euronen ins PE und dessen upgrades gesteckt hat
juwar Geschrieben 4. Januar 2020 Melden Geschrieben 4. Januar 2020 vor 23 Stunden schrieb Crash: juwar, das deckt sich meiner Meinung nach nicht mit den Ausführungen im Reference Guide. Ohne Dongle läuft die PE10 gar nicht. Sag ich ja, ohne Dongle= illegal! Und ich habe meine PE Design (ab V4 - heute V11)nicht registriert und wurde auch noch nie dazu aufgefordert. Ich finde den Dongle super, habe bei Bernina wegen 2 defekten Laptops meine 3 Codes verbraucht und hoffe es funktioniert nun, hätte nie auf V8 das Update gemacht, wenn ich das vorher geahnt hätte. LG Jutta
Pfälzerin Geschrieben 6. Januar 2020 Autor Melden Geschrieben 6. Januar 2020 Vielen Dank an alle! Ihr habt mir sehr geholfen. Ich sehe es so, dass man die Software eigentlich nicht "gebraucht" weiterverkaufen darf (ich denke, dass ich dann Drittpartei wäre), aber der Hersteller sich nicht meldet, wenn es doch praktiziert wird. Warum mir mitgeteilt wurde, dass man die Software nur auf einen Rechner installieren kann ist mir etwas rätselhaft, da das so ja nicht zu stimmen scheint. Die Argumente von Liane leuchten mir allerdings auch ein .... Alles nicht so einfach. Also am besten einen Geldesel besorgen und immer die neuesten Vollversionen kaufen (lach). Viele Grüßen und einen schönen Abend an alle.
Lesma Geschrieben 14. Februar 2020 Melden Geschrieben 14. Februar 2020 Nur mal so am Rande damit das Gerücht "Ich darf nix Weiterverkaufen" und "Das ist absolut verboten und Illegal " aufhört. Desweiteren gibt es schon einige Hersteller, wie Pfaff, die dir dann am Telefon sogar erklären, wie du deine Softwarelizenz auf deinem Account entfernst und somit weiter verkaufen kannst. RECHTSLAGE: "Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner 'gebrauchten' Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen." Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt. Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und einem Softwarehändler. In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus. VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und einem Softwarehändler wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
Pfälzerin Geschrieben 20. Februar 2020 Autor Melden Geschrieben 20. Februar 2020 Hallo Lesma, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Daran müssen sich aber auch die Hersteller halten, sonst hat man evtl. ein Problem. Es muss ja gar nicht sein, dass er sich widersetzt, evtl. genügt schon, dass er den Verkauf nicht aktiv unterstützt (wie z.B. die Umschreibung einer Lizenz). Oder sehe ich das falsch? Viele Grüße Pfälzerin
nowak Geschrieben 20. Februar 2020 Melden Geschrieben 20. Februar 2020 Nun ja, Microsoft hatte das mit dem "darf man nicht weiter verkaufen" ja versucht und ist damit krachend gescheitert. Siehe obiges Urteil. (Also für Deutschland bzw. die EU, in anderen Ländern mag das anders sein.) Wenn sich ein Softwarehersteller nicht an das Gesetz hält, kann man klagen. Ob sich das wegen einer Lizenz lohnt... wohl eher nicht. Aber so lange es technisch funktioniert und man eben alle notwendigen Komponenten wie den Dongel hat, kann sich der Hersteller dem auch nicht entgegen setzen. Ob man bei Problemen dann Support bekommt kann man natürlich bezweifeln.
Crash Geschrieben 20. Februar 2020 Melden Geschrieben 20. Februar 2020 (bearbeitet) Lesma schreibt zu "aus dem Internet heruntergeladenen Programmen". PE 10 kann man nicht aus dem Internet herunterladen. Es wird Hardware benötigt. Der Vergleich mit Pfaff hinkt. Dort wird von offizieller der Verkauf nicht verboten, der Support aber abgelehnt, also auch Updates. Bearbeitet 20. Februar 2020 von Crash Ergänzung
nowak Geschrieben 20. Februar 2020 Melden Geschrieben 20. Februar 2020 vor einer Stunde schrieb Crash: Lesma schreibt zu "aus dem Internet heruntergeladenen Programmen". Für den sogenannten "Erschöpfungsgrundsatz" (grob gesagt, die Rechte des Herstellers sind erschöpft, wenn er sein Werk verkauf hat) ist es völlig egal, ob die Software runtergeladen wird oder auf Datenträger im Karton verkauft. Dass sonstige Lizenzbedingungen wie etwa das Vorhandensein eines Dongels erfüllt sein müssen, ist ja eh unstrittig. Wenn man den hackt, ist es illegal. Oder wenn man die Software laut Lizenzbedingungen nur genau einmal auf genau einem Rechner aktivieren kann. Dann müßte man diesen Rechner mitverkaufen, damit es legal ist. Und die Frage ist, wer unter der Bedingung viel Geld für eine Software ausgeben würde. Will man das umgehen, wäre für den Hersteller dann der Weg, die Software nicht mehr zu verkaufen, sondern nur zu vermieten, man bezahlt also jeden Monat (oder einen sonstogen Zeitraum) für die Lizenz und wenn man nicht mehr zahlt, ist sie erloschen und man kann das Programm nicht mehr nutzen. Das versuchen einige Firmen ja im Moment, etwa aus dem Bereich Bildbearbeitung. Hat aber auch Nachteile für den Hersteller. Zum einen müssen die Kunden mitziehen... wandern sie zur Konkurrenz ab, hat man nichts gewonnen. Man braucht also schon eine relativ marktbeherrschende Stellung, um das bei seinen Kunden durchzudrücken. (Für Profis ist das meist weniger schlimm, es erleichtert die steuerliche Absetzbarkeit und die upgraden meist eh auf die neueste Version. Privatanwender wanderen eher ab.) Dann hast du natürlich auch einen beträchtlichen Aufwand, das alles zu verwalten. Eigene Server, meist eigene Cloud... Nichts mit kaufen und vergessen. So ein Abonnent hat dann auch Rechte... man muß sein Produkt so gestalten, dass es beim Anwender auch läuft. Und wenn es blöd geht (die meisten Programme laufen ja unter Microsoft) programmiert man mit viel Aufwand jedem Windows Update hinterher. Auch teuer für den Hersteller. Und die Infrastruktur für ein Abomodell muß immer gleich gut laufen. Auch wenn am Ende vielleicht 50 oder 70 Prozent der Abonnenten nur von Oktober bis Weihnachten aktiv sind. Gar ihr Abo nur im Winter bezahlten und im Sommer nicht. Auch unangenehm aus Herstellersicht. In gewisser Weise verständlich, dass der Hersteller mit möglichst wenig Aufwand (=ein einmal geschriebenes Programm) möglichst viel Gewinn machen möchte (=das identische Produkt möglichst oft zu einem möglichst hohen Preis verkaufen). Aber unbegrenzt darf man den Käufer trotzdem nicht als Melkkuh hernehmen.
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